18.02.21 15.00 Uhr
14.12.20 11.30 Uhr
Hier können Sie sich das Anschreiben sowie den aktuellen Elternbrief des Kultusministeriums vom 14.12.2020 auch nochmals runterladen:
- Bei Kindern, die sich aufgrund eines Kontaktes mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne befinden, dürfen Geschwisterkinder weiterhin die Schule besuchen.
- Wenn Kinder selbst Symptome aufweisen, dürfen Geschwisterkinder die Schule nicht besuchen (siehe Corona-Verordnung §3 (2))